und Universitäten Unterstützung von Maßnahmen/ geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der Architektur, des Städtebaus und des Bauwesens im Iran.
2.2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch: Beiträge, Spenden, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen, regelmäßige Treffen der Vereinsmitglieder, Entwicklung und Durchführung von Projekten, die der Verwirklichung obliegenden Ziele dienen und Definition eines festen Vereinssitzes.
§ 3 Regeln der Zweckbestimmung
3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
3.2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
3.3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3.4. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3.6. Alle Tätigkeiten im Rahmen des Vereins und dieser Satzung sind ausschließlich ehrenamtlicher Natur.
§ 4 Richtlinien
4.1. Der Verein ist politisch, ideologisch und konfessionell unabhängig.
34.2. Der Verein darf nicht für politische, ideologische und konfessionelle Zwecke missbraucht werden.
§ 5 Mitgliedschaft
5.1. Mitglieder können sein:
ordentliche Mitglieder (beitragspflichtig)
Ehrenmitglieder (ohne Beitragspflicht)
Fördermitglieder (ohne Beitragspflicht)
5.2. Mitglieder können werden:
Architekten, Städtebauer, Innenarchitekten,